Gesund versorgt

Regionaler Strukturplan

Gesundheit 2025

„Gemeinsam eine gesunde Zukunft bauen“ ist das Motto des durch die Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark beschlossenen Regionalen Strukturplans Gesundheit Steiermark 2025 (RSG-St 2025).

Ziel des RSG-St 2025 ist es, eine bestmögliche medizinische Versorgung der Steirer*innen sicherzustellen. Der RSG-St 2025 zielt auf eine möglichst qualitätsvolle, gleichmäßige, bedarfsgerechte und bestmöglich erreichbare, aber auch gesamtwirtschaftlich und ökonomisch effiziente, medizinisch adäquate und patient*innenorientierte Versorgung in der Steiermark ab.

Umgesetzt wir die stationäre Versorgung in den Fondskrankenanstalten.

Die Grundlage für den Regionalen Strukturplan Gesundheit Steiermark 2025 (RSG-St 2025) bildet der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG), der eine gemeinsame integrierte Planung und Steuerung im Gesundheitswesen durch Bund, Länder und Sozialversicherung anstrebt. Der ÖSG als Planungsinstrument stellt somit den gemeinsamen österreichweiten Rahmenplan für die integrierte Planung und Weiterentwicklung der österreichischen Gesundheitsversorgungsstruktur dar.

Die Grundsätze der Planung nach dem ÖSG sowie die darin festgelegten Rahmenvorgaben in Form der Strukturqualitätskriterien wurden im Regionalen Strukturplan Gesundheit Steiermark 2025 umfassend gewahrt. Entsprechend wurden auch die im ÖSG festgelegten Flexibilisierungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern und an den Nahtstellen zwischen dem Krankenhaus und dem ambulanten Bereich in der Planung des Regionalen Strukturplans Gesundheit Steiermark 2025 berücksichtigt.

Der Regionale Strukturplan Gesundheit Steiermark 2025 stellt zudem einen elementaren Teil des Steirischen Gesundheitsplans 2035 dar und versteht sich als Detaillierung jener Umsetzungsschritte, die auf dem Weg dahin bereits bis Ende des Jahres 2025 erfolgen sollen. Der RSG-St 2025 ist somit in eine langfristige Strategie der Weiterentwicklung des steirischen Gesundheitswesens eingebettet und hat diese langfristigen Überlegungen in allen enthaltenen Planungsbereichen berücksichtigt. Damit ist der Regionale Strukturplan Gesundheit Steiermark 2025 ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Realisierung des Steirischen Gesundheitsplans 2035.

Der Regionale Strukturplan Gesundheit Steiermark definiert die Versorgungsstruktur im steirischen Gesundheitswesen, wie sie spätestens bis Ende des Jahres 2025 aussehen soll. Im Sinne einer schrittweisen Anpassung der einzelnen Strukturelemente, die in Abstimmung mit äußeren Rahmenbedingungen zu erfolgen hat, werden erste Umsetzungsschritte rasch, andere erst in einigen Jahren beginnen. Ziel ist jedoch der Abschluss der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen bis Ende des Jahres 2025. Verlagerungspotenziale im Sinne einer integrierten Gesundheitsstrukturplanung und der Ausgleich von Über-, Unter- und Fehlversorgung wurden in den Planungen besonders beachtet. Ebenso wurden genderspezifische Aspekte, prognostizierte demografische, epidemiologische, medizinische und technologische Entwicklungen berücksichtigt.

Der RSG-St 2025 umfasst die folgenden Planungsbereiche:

  • Akutstationärer Versorgungsbereich inklusive tagesklinischer und tagesambulanter Strukturen
  • Ambulanter Versorgungsbereich

  • Rehabilitation
  • Alternative Versorgungsformen
  • Medizinisch-technische Großgeräte

  • Hospiz- und Palliativversorgung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche
  • Hämodialyse
  • Versorgung des alten Menschen inkl. AG/R und RNS

  • Nahtstelle Pflege
  • Referenzzentren im Sinne des ÖSG

  • Notarztwesen

  • Psychosoziale Versorgung

Entwicklungsschritte bis Ende des Jahres 2025

  1. Errichtung von bis zu 30 Primärversorgungseinrichtungen (Gesundheitszentren).
  2. Abgestufte Notfallversorgung: Die abgestufte Notfallversorgung ist der wichtigste Schritt für eine adäquate Behandlung im Notfall. Sie wird flächendeckend optimiert und unter Einbindung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes neu organisiert.
  3. Einführung interdisziplinärer Facharztzentren: Die Versorgung durch eine*n Facharzt*Fachärztin gilt nach der Primärversorgung als zweite Versorgungsstufe im Steirischen Gesundheitsplan 2035. Mit dem RSG-St 2025 wird bereits bis 2025 ein Mehr an ambulanter fachärztlicher Versorgung für alle Steirer*innen erreicht. Möglich ist das durch den Aufbau gebündelter, interdisziplinärer Facharztzentren wie beispielsweise in Schladming, Rottenmann und Hörgas sowie in Bad Aussee durch ein Gesundheitszentrum mit fachärztlicher Erweiterung. Mehr zu den Facharztzentren und innovativen Versorgungskonzepten …
  4. Errichtung von Leitspitälern: Leitspitäler können künftig eine weitaus höhere Anzahl an medizinischen Fachbereichen anbieten als Krankenhäuser das aufgrund ihrer kleineren Struktur heute können. Der erste wichtige Schritt in Richtung Leitspital gelingt durch die Schaffung von Krankenhaus-Verbünden und die Errichtung eines neuen Leitspitals in der Region Liezen.
  5. Flächendeckender Aufbau der ambulanten Kinder- und Jugendpsychiatrie: In der gesamten Steiermark gibt es mit der Eingliederung bzw. Errichtung von zehn sozialpsychiatrischen Ambulatorien für Kinder- und Jugendpsychiatrie einen weiteren Eckpfeiler in der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen, die Vorbildwirkung für ganz Österreich hat. Mehr zur Kinder- und Jugendpsychiatrie …
  6. Hospiz- und Palliativversorgung: Im Rahmen des RSG-St 2025 wird die in der Steiermark schon hervorragend funktionierende Hospiz- und Palliativversorgung noch weiter optimiert. So werden weitere zehn Palliativ- und zusätzliche 18 Hospizbetten aufgebaut sowie die mobile Versorgung in Graz weiter gestärkt.
  7. Neuordnung der akutstationären fachärztlichen Versorgung in Graz Mitte. Mehr zur Spitalskooperation Graz-Mitte …

Verbindlichkeitserklärung von Teilen des Regionalen Strukturplans Gesundheit Steiermark 2025

Verbindlichkeits-
erklärung von Teilen des Regionalen Strukturplans Gesundheit Steiermark 2025

Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung ist in § 23 Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz (G-ZG) sowie in § 23 Steiermärkisches Gesundheitsfondsgesetz 2017 (StGFG 2017) im Interesse der in Österreich lebenden Menschen vorgesehen, gekennzeichnete Teile des Regionalen Strukturplans Gesundheit (RSG) durch eine Verordnung der Gesundheitsplanungs GmbH als verbindlich zu erklären. Gemäß § 21 Abs. 2 Z 5 StGFG 2017 ist es Aufgabe der Landes-Zielsteuerungskommission einvernehmlich zwischen Land und Sozialversicherung, die Festlegung und Kennzeichnung jener Teile des RSG, die rechtliche Verbindlichkeit erlangen sollen (insbesondere hinsichtlich der Kapazitätsplanungen sowie zur überregionalen Versorgungsplanung), vorzunehmen.

Der Regionale Strukturplan Gesundheit Steiermark 2025 in der Version 1.2 mit den gekennzeichneten verbindlich zu erklärenden Teilen des Regionalen Strukturplans Gesundheit und der deckungsgleiche Verordnungstext wurden am 12. Februar 2019 von der Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark beschlossen. Die Verordnung der Gesundheitsplanungs GmbH vom 13. März 2019 über die Verbindlicherklärung von Teilen des Regionalen Strukturplans Gesundheit Steiermark 2025 (StRSG-VO) wurde in Folge am 21. Mai 2019 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht und ist mit 22. Mai 2019 in Kraft getreten.

Aktuelle Projekte zur Umsetzung des RSG-St 2025

Vom Leitspital Bezirk Liezen über den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung bis hin zum Psychiatrischen Krisentelefon PsyNot und der mobilen geriatrischen Remobilisation: Die Gesundheitsversorgung in der Steiermark wird, basierend auf der Gesundheitsplanung, laufend weiterentwickelt. Auch auf aktuelle Herausforderungen wie den Ärzt*innenmangel wird dabei eingegangen.