BQLL AUFEM

Der Qualitätsstandard zum Aufnahme- und Entlassungsmanagement (BQLL AUFEM) wurde in Umsetzung des Gesundheitsqualitätsgesetzes (GQG) im Jahr 2012 das erste Mal veröffentlicht und im Jahr 2018 in aktualisierter Form wieder aufgelegt.

Die Umsetzung der Bundesqualitätsleitlinie zum Aufnahme- und Entlassungsmanagement ist sowohl im Rahmen der steirischen Qualitätsstrategie als auch im Rahmen des Landes-Zielsteuerungsvertrags vorgesehen.

Die BQLL AUFEM zielt darauf ab, eine lückenlose Versorgung der Patient*innen an den Übergängen zwischen den Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen im niedergelassenen Bereich und den Krankenanstalten sicher zu stellen. Die BQLL AUFEM richtet sich an alle Gesundheitsdienstleister aus dem medizinischen, pflegerischen, therapeutischen, psychosozialen und sozialen Bereich die Aufgaben in der Patient*innenversorgung wahrnehmen. Sie beschreibt den Routineprozess einer geplanten Aufnahme und Entlassung.

Der Umsetzungsstand der BQLL AUFEM wurde im Herbst 2013 österreichweit erhoben. Das Ergebnis der Erhebung hat gezeigt, dass verstärkt Aktivitäten auf landes- und regionaler Ebene erforderlich sind um die in der BQLL AUFEM beschriebenen Maßnahmen in die Alltagsprozesse einfließen zu lassen. Um diese Aktivitäten zu unterstützen wurde in Steiermark unter Einbeziehung der QSK eine Projektgruppe mit den Vertretern aus für das Thema relevanten Gesundheitseinrichtungen eingesetzt. Auf Basis jährlicher Erhebungen in allen steirischen Fondskrankenanstalten werden Probleme beim Aufnahme und Entlassungsprozess erkannt und in der Arbeitsgruppe diskutiert und Lösungsansätze erarbeitet. Seit dem Jahr 2019 werden durch Mitarbeiter*innen des Gesundheitsfonds auch Vorortbesuche in den Krankenanstalten durchgeführt. Durch eine Vielzahl an Maßnahmen in den einzelnen Versorgungseinrichtungen konnte bereits ein hoher Umsetzungsgrad der BQLL AUFEM in der Steiermark erzielt werden.

Durch die einzelnen Prozessschritte in den Kernprozessen Zuweisung, Aufnahme, Entlassungsvorbereitung und Entlassung soll der jeweilige individuelle Unterstützungsbedarf des*der Patienten*Patientin herausgefunden und auf dieser Basis eine angemessene Versorgung organisiert werden.