Fördertopf für gesünderes Essen in der Gemeinschaftsverpflegung

Viele sehnen sich schon danach, dass die Betriebskantine wieder besucht werden darf oder das Kind im Kindergarten oder der Schule mit einer Jause oder dem Mittagessen versorgt wird. Das Essen in der Gemeinschaft wird vermisst. Aber wir wissen auch: Eine Verpflegung, die allen schmeckt, attraktiv und dazu noch gesund und ist leistbar ist, ist ein forderndes Ziel. Unterstützung bietet bei dieser Herausforderung die Initiative GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN.

GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN stellt für 2021 wieder Fördermittel für gesünderes Essen zur Verfügung. Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung, dazu können Kinderkrippen und Kindergärten gehören, aber auch Schulen mit Mittagsverpflegung oder Betriebe und Pflegeheime, können um eine Förderung ansuchen. Pro Einrichtung stehen max. € 1.500,- an Fördermittel zur Verfügung. Mit den Fördermitteln werden die Checklisten zu den steirischen Mindeststandards gemeinsam mit einer Expertin bearbeitet. Dadurch werden Optimierungsmöglichkeiten in den verschiedenen relevanten Teilbereichen der Verpflegung erkannt. Thematisiert werden z. B. der regionale & saisonale Einkauf, aber auch die Speisesaalgestaltung und die Speiseplangestaltung. Darüber hinaus kann über einen Speiseplancheck ermittelt werden, ob ausreichend Gemüse angeboten wird bzw. ob der Speiseplan dem Alter der Essensgäste entspricht. Im kleineren Umfang können im Rahmen der Förderung auch Sachkosten finanziert werden, wie z.B. ein Gemüsehochbeet oder regionales & saisonales Gemüse für die Jause – ganz im Sinne unseres Gemüse-Schwerpunktes „Sei amol g‘miasig“.

Ein wichtiges Anliegen für Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß ist, dass Angebote gesunder und ausgewogener Ernährung in möglichst vielen Einrichtungen des Landes Einzug halten: „Eine abwechslungsreiche Ernährung ist der Grundstein für ein gesundes Leben. Die steirische Initiative ‚Gemeinsam G´sund Geniessen“ leistet seit 2011 einen wertvollen Beitrag für ein mehr an gesunder Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung und wird auch heuer weitergeführt. Insbesondere in der Gemeinschaftsverpflegung vom Kindergarten bis zum Pflegewohnheim ist es wichtig, auf das Angebot von gesunden, regionalen und saisonalen Lebensmittel zu achten“, so die Gesundheitslandesrätin.

„Eine abwechslungsreiche Ernährung ist der Grundstein für ein gesundes Leben“, so Gesundheitslandesrätin Bogner-Strauß
©Gesundheitsfonds/Streibl

Anträge können von 1. Februar 2021 bis 31. Juli 2021 beim Gesundheitsfonds Steiermark eingereicht werden. Der Antrag für eine Förderung ist auf der Website www.gesundheitsfonds-steiermark.at/gesunde-ernaehrung/foerderungen-im-bereich-ernaehrung/#GGGförderung verfügbar.

Warum wird die Förderung angeboten?

Der Gesundheitsfonds Steiermark gibt seit 2011 die steirischen Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung heraus. Die Umsetzung dieser Standards erfolgt auf freiwilliger Basis. Um die Umsetzung zu fördern, wurde die Förderungsmöglichkeit initiiert. Im Rahmen der Förderung können sich Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen –  unterstützt von geschulten Expertinnen – mit den steirischen Mindeststandards auseinandersetzen.

Diese Förderungsmöglichkeit wird gut angenommen. 140 Projekte sind bisher erfolgreich umgesetzt und das Essensangebot in den Einrichtungen damit verbessert worden.

Zusätzlich zur Förderungsmöglichkeit gibt es auf der Website www.gemeinsam-geniessen.at umfangreiche Informationen für Köche, aber auch für DirektorInnen und PädagogInnen. Alle Informationen sind kostenfrei und frei zugänglich.

Wie ein gesundes Verpflegungsangebot beschaffen sein sollte, zeigen die steirischen Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung.  Die Einhaltung dieser Standards stellt ein gesundheitsförderliches Angebot, welches auch ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt und dabei wirtschaftlich tragbar ist, sicher. So sind selbstverständlich Regionalität und Saisonalität, aber auch Bio und fairer Handel starke Themen der steirischen Mindeststandards. Und natürlich darf auch der Genuss nicht zu kurz kommen. Denn: Nur wenn Essen schmeckt, appetitlich angerichtet ist und in einer entspannten Atmosphäre eingenommen werden kann, wird es auch gut angenommen.

Was beinhaltet die Förderung 2021 konkret bzw. wer darf einreichen?

Einreichen können bei dieser Förderung:

  • alle steirischen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen sowie deren Erhalter, d. h. Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Schulen, Betriebskantinen, Pflegeheime sowie beispielsweise Gemeinden.

Gefördert werden:

  • primär: Beratungskosten durch speziell geschulte Ernährungsexpertinnen
  • im kleineren Umfang auch: Sachkosten (z. B. anteilig Hochbeete)

in einer Höhe von insgesamt € 300,00 bis maximal € 1.500,00 pro Einrichtung (die maximale Förderungshöhe ist abhängig vom tatsächlichen Verpflegungsangebot).

Voraussetzungen:

  • Die Einrichtung bietet Jause und/oder Mittagessen an und/oder hat Automatenverpflegung.
  • Mindestens eine Person aus der Gemeinschaftsverpflegungs-Einrichtung setzt sich gemeinsam mit einer/einem geschulten ErnährungsexpertIn zum Thema Verpflegung auseinander.
  • Die Bereitschaft sich mit den steirischen Mindeststandards zu beschäftigen ist gegeben.
  • Das Projekt/der Check der Verpflegung wird bis Ende 2021 durchgeführt.

Einreichzeitraum:

Eingereicht werden kann um eine Förderung von 1. Februar 2021 bis 31. Juli 2021.

Formulare und Fragen: 

Der Antrag für eine Förderung ist auf der Website www.gesundheitsfonds-steiermark.at/gesunde-ernaehrung/foerderungen-im-bereich-ernaehrung/#GGGförderung  verfügbar.

Bei Fragen steht Ihnen die Fach- und Koordinationsstelle Ernährung des Gesundheitsfonds Steiermark, die für die Initiative GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN verantwortlich ist, zur Verfügung ([email protected])

 GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN

GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN ist die steirische Initiative für gesundes Essen mit Genuss. Zahlreiche Unterstützungen werden in Hinblick auf gesündere Ernährung geboten. Beispielsweise wird unter dem Kampagnennamen „Sei amol g’miasig“ besonders die Thematik „Gemüse essen“ auf humoristische Art in Szene gesetzt. Dabei wird das Essen von Gemüse als etwas Spannendes und Lustvolles dargestellt, das nichts mit dem Verzicht auf Genuss zu tun hat.

Verantwortlich für die Initiative ist die Fach- und Koordinationsstelle Ernährung, welche beim Gesundheitsfonds Steiermark eingegliedert ist. Finanziert wird die Initiative aus den Mitteln des Gesundheitsforderungsfonds Steiermark.

Mehr Informationen zur Initiative bzw. zur Gemüsekampagne finden Sie unter www.gemeinsam-geniessen.at oder auf Instagram www.instagram.com/seiamolgmiasig.at.

Rückfragehinweis:

Gesundheitsfonds Steiermark, Bernadette Matiz, MAS
Tel. +43 (0) 316 877-4963 oder
E-Mail: [email protected]

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