Gesund werden
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist von Montag bis Sonntag in insgesamt 25 Regionen inklusive Graz eingeteilt und wurde 2019 überarbeitet. Grundlage dieser Einteilung ist die vorgeschaltete Triage (medizinische Ersteinschätzung) durch das Gesundheitstelefon 1450.
Das Gesundheitstelefon ist dabei die zentrale Anlaufstelle für alle medizinischen Anliegen. Es sorgt auf schnellstem Wege dafür, dass jede Steirerin und jeder Steirer von Spezialisten der Leitstelle des Roten Kreuzes eine gesundheitliche Einschätzung bekommt, was sie oder er braucht. Verlässliche, schnellstmögliche Kommunikation und maßgeschneiderte Information zwischen dem medizinischen Personal und den Steirerinnen und Steirern stellen sicher, dass sich die Empfehlung exakt an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Wenn es sich um Notfälle handelt, wird ohne Zeitverlust gehandelt und sofort ein Notarzt zu den PatientInnen gesendet.
Der nunmehr freiwillige Bereitschaftsdienst ist grundsätzlich als Visitendienst konzipiert, indem die diensthabenden VisitenärztInnen nach erfolgter Triage durch das Gesundheitstelefon über die Notwendigkeit einer Visite über eine APP/SMS informiert werden. Die Zuteilung der Visiten kann dabei auch regionsüberschreitend erfolgen, wobei der Aufenthaltsort der VisitenärztInnen so zu wählen ist, dass Visiten so rasch wie möglich erfolgen können (als maximalen Anfahrtszeit zur/zum PatientIn gelten dabei 90 Minuten). Es können nur von der Leitstelle disponierte und anschließend durchgeführte Visiten mit entsprechender standardisierter Dokumentation abgerechnet werden. Zusätzlich können je Region geregelte Bereitschaftsordinationen im Rahmen des Bereitschaftsdienstes an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr gebucht werden und stehen damit der Patientenversorgung zur Verfügung.
Weiters bleibt es den Vertragspartnern der Sozialversicherung unbenommen, außerhalb des Bereitschaftsmodells, Ihre Ordinationen an Wochenenden und Feiertagen zu öffnen und die geltenden Honorartarife abzurechen. Diese gesonderten Öffnungszeiten sind über die Homepage der Ärztekammer bekanntzugeben. Alle geöffneten Ordinationen (des aktuellen und morgigen Tages) von Kassen- und Wahlärzten in der Steiermark sind unter www.ordinationen.st abrufbar.

Teilnahme am Bereitschaftsdienst
Alle zur selbständigen Berufsausübung berechtigten ÄrztInnen für Allgemeinmedizin sind dazu berechtigt, in den Regionen ihrer Wahl am Bereitschafts-Visitendienst teilzunehmen.
Die Bereitschafts-Ordinationsdienste können von allen zur selbstständig Berufsausübung berechtigten hauptberuflichen ÄrztInnen für Allgemeinmedizin mit nach dem Ärztegesetz gemeldeten Berufssitzen in der Steiermark (Kassenvertrags- und WahlärztInnen) gebucht werden. Die Anmeldung zum jeweiligen Dienst erfolgt elektronisch durch die ÄrztInnen selbst.
Zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst senden Sie bitte die Teilnahmeerklärung unterschrieben mit allen benötigten Unterlagen an: Gesundheitsfonds Steiermark, Herrengasse 28, 8010 Graz.
Nach Einlangen Ihrer Unterlagen werden diese gemeinsam mit der Ärztekammer Steiermark geprüft (Prüfung der Berufsberechtigung) und bei positivem Ergebnis werden Sie umgehend informiert (E-Mail/SMS) und für die Dienstplanung freigeschalten.
Bitte beachten Sie, dass für die Prüfung und Freischaltung im elektronischen System zumindest eine Woche benötigt wird, sodass Sie freie Dienste erst nach Abschluss dieses Vorgangs buchen können. ÄrztInnen ohne Kassenvertrag oder ohne Rezepturbefugnis, müssen zusätzlich noch eine diesbezügliche Einschulung bei der Gebietskrankenkasse absolvieren.
Für die Region Graz (für ÄrztInnen, die bisher keine Dienste in Graz versehen haben) empfehlen wir, um die organisatorischen Gegebenheiten vor Ort kennenzulernen, eine Einschulung vor Ort, vor Ihrem ersten Dienstantritt, durchzuführen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit den ÄrztInnen vor Ort unter der Woche zwischen Montag –Donnerstag 19:00 – 07:00 Uhr bzw. am Wochenende Freitag ab 19:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr.
- Smartphone zur Nutzung der Handy-APP (zeitgerechte An-Abmeldung, Visitenzuteilung, Dokumentation)
- zur versorgungsrelevanten und effektiven Disposition durch das Rote Kreuz ist das GPS zu aktivieren und der Handy-APP einen Zugriff zu ermöglichen.
- der Aufenthaltsort im Visitendienst ist so zu wählen (innerhalb der jeweiligen Region), dass Visiteneinsätze rasch erfolgen können.
- in der Region 20 (Graz) ist der Aufenthaltsort das ÄND Dienstlokal (Marburger Kai 51) und diensthabende ÄrztInnen haben sich zu Dienstbeginn dort einzufinden.
- Honorarnoten an Patienten im Ordinationsdienst sind aufgrund der Pauschalabgeltung nicht zulässig.
- Es besteht grundsätzlich eine freiwillige Teilnahme. Die Verpflichtung laut Gesamtvertrag für den Wochenendbereitschaftsdienst wird für die Dauer des Piloten ausgesetzt. Dienste sind nur nach aktiver Buchung verpflichtend durchzuführen.
- Großer Pool aufgrund der Erweiterung der berechtigten TeilnehmerInnen.
- Da die Visitendienste außerhalb von Graz grundsätzlich jeweils um 24:00 enden, gibt es mehr Ruhezeiten.
- Es gibt ein deutlich höheres Honorar pro Stunde bei gleichzeitig geringeren Dienstzeiten als vor der Überarbeitung des Bereitschaftsdienstes.
- Eine zeitnahe wöchentliche Auszahlung.
- Visiten werden nur bei akutem Bedarf übermittelt.
Regionen des Bereitschaftsdienstes

Region | Gemeinden |
---|---|
Region 01 | Altaussee, Bad Aussee, Bad Mitterndorf, Grundlsee |
Region 02 | Aich, Gröbming, Haus, Michaelerberg-Pruggern, Mitterberg-Sankt Martin, Öblarn, Ramsau am Dachstein, Schladming, Sölk |
Region 03 | Admont, Aigen im Ennstal, Ardning, Gaishorn am See, Irdning-Donnersbachtal, Lassing, Liezen, Rottenmann, Selzthal, Stainach-Pürgg, Trieben, Wörschach |
Region 04 | Krakau, Mühlen, Murau, Neumarkt in der Steiermark, Niederwölz, Oberwölz, Ranten, Sankt Georgen am Kreischberg, Sankt Lambrecht, Sankt Peter am Kammersberg, Scheifling, Schöder, Stadl-Predlitz, Teufenbach-Katsch |
Region 05 | Fohnsdorf, Hohentauern, Judenburg, Pöls-Oberkurzheim, Pölstal, Pusterwald, Sankt Georgen ob Judenburg, Sankt Peter ob Judenburg, Spielberg, Unzmarkt-Frauenburg |
Region 06 | Altenmarkt bei Sankt Gallen, Eisenerz, Landl, Radmer, Sankt Gallen, Wildalpen |
Region 07 | Kalwang, Kammern im Liesingtal, Kraubath an der Mur, Mautern in Steiermark, Sankt Marein-Feistritz, Sankt Michael in Obersteiermark, Sankt Peter-Freienstein, Sankt Stefan ob Leoben, Traboch, Trofaiach, Vordernberg, Wald am Schoberpaß |
Region 08 | Aflenz, Kapfenberg, Thörl, Tragöß-Sankt Katharein, Turnau |
Region 09 | Mariazell |
Region 10 | Kindberg, Krieglach, Langenwang, Mürzzuschlag, Neuberg an der Mürz, Sankt Barbara im Mürztal, Sankt Lorenzen im Mürztal, Sankt Marein im Mürztal, Spital am Semmering, Stanz im Mürztal |
Region 11 | Dechantskirchen, Friedberg, Grafendorf bei Hartberg, Greinbach, Hartberg, Hartberg Umgebung, Lafnitz, Pinggau, Pöllau, Pöllauberg, Ratten, Rettenegg, Rohrbach an der Lafnitz, Sankt Jakob im Walde, Sankt Lorenzen am Wechsel, Schäffern, Vorau, Waldbach-Mönichwald, Wenigzell |
Region 12 | Anger, Birkfeld, Fischbach, Fladnitz an der Teichalm, Floing, Gasen, Gutenberg-Stenzengreith, Miesenbach bei Birkfeld, Mortantsch, Naas, Passail, Puch bei Weiz, Sankt Kathrein am Hauenstein, Sankt Kathrein am Offenegg, Strallegg, Thannhausen, Weiz |
Region 13 | Bad Blumau, Bad Waltersdorf, Buch-Sankt Magdalena, Burgau, Ebersdorf, Feistritztal, Fürstenfeld, Großsteinbach, Großwilfersdorf, Hartl, Ilz, Kaindorf, Loipersdorf bei Fürstenfeld, Neudau, Ottendorf an der Rittschein, Rohr bei Hartberg, Sankt Johann in der Haide, Söchau, Stubenberg |
Region 14 | Albersdorf-Prebuch, Gersdorf an der Feistritz, Gleisdorf, Hofstätten an der Raab, Ilztal, Ludersdorf-Wilfersdorf, Markt Hartmannsdorf, Mitterdorf an der Raab, Pischelsdorf am Kulm, Sankt Margarethen an der Raab, Sankt Ruprecht an der Raab, Sinabelkirchen |
Region 15 | Bad Gleichenberg, Bad Radkersburg, Deutsch Goritz, Gabersdorf, Gnas, Halbenrain, Jagerberg, Kapfenstein, Klöch, Mettersdorf am Saßbach, Mureck, Murfeld, Ragnitz, Sankt Anna am Aigen, Sankt Georgen an der Stiefing, Sankt Peter am Ottersbach, Sankt Veit in der Südsteiermark, Schwarzautal, Straden, Straß-Spielfeld, Tieschen |
Region 16 | Arnfels, Ehrenhausen an der Weinstraße, Gamlitz, Gleinstätten, Gralla, Großklein, Heimschuh, Hengsberg, Kitzeck im Sausal, Lang, Lebring-Sankt Margarethen, Leibnitz, Leutschach an der Weinstraße, Oberhaag, Preding, Sankt Andrä-Höch, Sankt Johann im Saggautal, Sankt Nikolai im Sausal, Tillmitsch, Wagna, Wettmannstätten |
Region 17 | Deutschlandsberg, Eibiswald, Frauental an der Laßnitz, Groß Sankt Florian, Lannach, Pölfing-Brunn, Sankt Josef (Weststeiermark), Sankt Martin im Sulmtal, Sankt Peter im Sulmtal, Sankt Stefan ob Stainz, Schwanberg, Stainz, Wies |
Region 18 | Allerheiligen bei Wildon, Dobl-Zwaring, Feldkirchen bei Graz, Fernitz-Mellach, Haselsdorf-Tobelbad, Heiligenkreuz am Waasen, Kalsdorf bei Graz, Lieboch, Seiersberg-Pirka, Unterpremstätten-Zettling, Werndorf, Wildon, Wundschuh |
Region 19 | Bärnbach, Edelschrott, Geistthal-Södingberg, Hirschegg-Pack, Hitzendorf, Kainach bei Voitsberg, Köflach, Krottendorf-Gaisfeld, Ligist, Maria Lankowitz, Mooskirchen, Rosental an der Kainach, Sankt Bartholomä, Sankt Martin am Wöllmißberg, Söding-Sankt Johann, Stallhofen, Stiwoll, Voitsberg |
Region 20 | Graz, Kainbach bei Graz, Stattegg, Thal, Weinitzen |
Region 21 | Eggersdorf bei Graz, Empersdorf, Gössendorf, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Kumberg, Laßnitzhöhe, Nestelbach bei Graz, Raaba-Grambach, Sankt Marein bei Graz, Sankt Radegund bei Graz, Vasoldsberg |
Region 22 | Deutschfeistritz, Frohnleiten, Gratkorn, Gratwein-Straßengel, Peggau, Sankt Oswald bei Plankenwarth, Semriach, Übelbach |
Region 23 | Edelsbach bei Feldbach, Eichkögl, Fehring, Feldbach, Kirchbach in der Steiermark, Kirchberg an der Raab, Paldau, Pirching am Traubenberg, Riegersburg, Sankt Stefan im Rosental, Unterlamm |
Region 24 | Breitenau am Hochlantsch, Bruck an der Mur, Leoben, Niklasdorf, Pernegg an der Mur, Proleb |
Region 25 | Gaal, Knittelfeld, Kobenz, Lobmingtal, Obdach, Sankt Margarethen bei Knittelfeld, Seckau, Weißkirchen in Steiermark, Zeltweg |
Honorierung
Die Honorierung des Bereitschaftsdienstes setzt sich aus einer Visiten-Bereitschaftspauschale und einem Visitenzuschlag sowie einer Ordinations-Bereitschaftspauschale und einer Leistungspauschale außerhalb der Region Graz zusammen.
- € 350,- bis ca. 20.000 EinwohnerInnen in der Region
- € 290,- bis ca. 40.000 EinwohnerInnen in der Region
- € 220,- ab ca. 40.000 EinwohnerInnen in der Region
- In der Region Graz beträgt die Pauschale inkl. Visiten € 300,-
Die Pauschalen für den 5h Block (SA,SO,Feiertag Vormittag) außerhalb von Graz und den 12h Block in Graz sind auf Basis der 6h Blöcke der jeweiligen Region bemessen.
Der Visitenzuschlag außerhalb der Region Graz beträgt € 60,- Montag bis Freitag und € 70,- am Wochenende und feiertags. Es werden ausnahmslos nur von der Leitstelle disponierte und anschließend vor Ort durchgeführte Visiten mit abschließender standardisierter Dokumentation in der APP honoriert. Eine Selbstzuweisung von Visiten durch VisitenärztInnen (vor einer Visite) an die Leitstelle ist nicht zulässig. Über die Pauschale hinaus sind keine weiteren (Einzel)leistungen verrechenbar.
- € 126,- von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr als Bereitschaftspauschale plus
- € 574,– als Pauschale für kurative Leistungen (in Summe € 700,-)
- zusätzlich € 42,- bei direkt im Anschluss an eine Ordination durchgeführten Visitendienst von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr (somit erhöht sich die Ordinations-Bereitschaftspauschale auf € 168,-)
Honorarnoten an Patienten im Ordinationsdienst sind aufgrund der Pauschalabgeltung nicht zulässig.
Die Auszahlung ist zeitnah, erfolgt automatisch und ausschließlich anhand der durchgeführten Dienste und Visiten bei zeitgerechter Anmeldung zu Dienstbeginn und Abmeldung bei Dienstende in der APP. Es wird darauf hingewiesen, dass ÄrztInnen eigenverantwortlich für die steuerliche Erklärung der vereinnahmten Pauschalen und Visitenzuschläge sind!
Dienstplanung
Die Anmeldung zum Dienstplan erfolgt mit der in der Teilnahmeerklärung angegebenen Mobiltelefonnummer unter dienstplan.gesundheitsversorgung-steiermark.at. Nach Eingabe Ihrer Mobiltelefonnummer wird Ihnen ein Login-Passwort, welches fünf Minuten gültig ist, auf Ihre Telefonnummer retourniert. Nach Eingabe dieses Passworts gelangen Sie zu Ihrer eigenen Dienstplanung (Weboberfläche).
In der eigenen Dienstplanung (Weboberfläche) können Sie neben der Buchung von Diensten (Visitendienst, Ordinationsdienst) in Ihren gewählten Regionen, der Übertragung von Diensten, Auswertungen zu Ihren durchgeführten oder noch durchzuführenden Diensten auch die Wartung/ Aktualisierung Ihrer Kontaktdaten erledigen. Die Dienste sind dabei jeweils quartalsweise bis maximal sechs Monate im vorhinein buchbar. Das jeweilige Quartal wird immer zum ersten des Vorquartals um 00:00 Uhr freigeschalten (Bsp.: Freischaltung des 4. Quartals mit 1. Juli).
Sollte Sie in anderen Regionen (als jene die Sie in der Teilnahmeerklärung genannt haben) Visitendienste versehen wollen, melden Sie diese bitte schriftlich dem Gesundheitsfonds Steiermark. Für den Ordinationsdienst steht allen zur selbstständig Berufsausübung berechtigten hauptberuflichen ÄrztInnen für Allgemeinmedizin mit nach dem Ärztegesetz gemeldeten Berufssitzen in der Steiermark die jeweilige Ordinationsregion automatisch zur Verfügung. KassenvertragsärztInnen können den jeweiligen Ordinationsdienst jeweils maximal sechs Monate und WahlärztInnen nur jeweils zwei Wochen (beide Gruppen bis maximal 24h vor Ordinationsbeginn) vorher buchen
- Vor dem Dienstantritt (bis zum Dienstbeginn – Visitendienst und Ordinationsdienst) muss man sich in der Bereitschafts-APP „Bereitschaftsärzte Steiermark“ anmelden. Die Anmeldung funktioniert wie bei der Dienstplanung mittels Eingabe der Mobiltelefonnummer. Sollten Sie sich 15 Minuten nach Visitendienstbeginn noch nicht über diese APP angemeldet haben, versucht die Leitstelle des Roten Kreuzes mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Sollten Probleme bei der APP-Anmeldung zum aktuell gebuchten Dienst auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an die Leitstelle des Roten Kreuzes.
- Ein Nichtantreten eines gebuchten Dienstes (Nichtanmelden über die Bereitschafts-APP) wird nicht honoriert und kann im Wiederholungsfall zum Ausschluss aus dem Bereitschaftsmodell führen.
- Dienste in Graz: Zu Dienstbeginn (07:00 bzw. 19:00) haben sich die ÄrztInnen in der Ärztenotdienstordination (Marburger Kai 51) einzufinden und sich über die APP anzumelden. Der Arzt/ die Ärztin, der/ die in der Ordination verbleibt und nicht für Visiten zur Verfügung steht, muss sich telefonisch in der Leitstelle des Roten Kreuzes melden.
- Sollte ein Dienst kurzfristig nicht angetreten werden können, ist die Leitstelle des Roten Kreuzes umgehend zu informieren.
- Übertragung: Sollte ein bereits gebuchter Dienst nicht angetreten werden können, ist es möglich diesen Dienst einer/einem anderen KollegIn zu übertragen. Dabei sollte die/der jeweilige Ärztin/Arzt die/den KollegIn vorab informieren und anschließend mittels elektronischer Übertragung den Dienst zukommen lassen. Nunmehr muss die/der KollegIn den ihr/ihm übertragenen Dienst annehmen. Sollte dies bis zum Dienstbeginn bzw. binnen zwölf Stunden nicht geschehen, erhält die/der Ersatzsuchende eine Information, dass die Ersatzsuche (Dienstübertragung) noch nicht abgeschlossen ist. Bei erfolgloser Ersatzsuche ist der eingetragene Dienst weiterhin verpflichtend vom Ersatzsuchenden zu erbringen.
- Stornierung (Verhinderung) im Visitendienst: Sollte ein bereits gebuchter Dienst kurzfristig nicht angetreten werden können, ist es möglich den Dienst allen KollegInnen in der Region bekannt zumachen. Dies kann nur unter Angabe einer triftigen Begründung erfolgen. Bei erfolgloser Ersatzsuche (ab 2h vor Dienstbeginn) ist mit der Leitstelle des Roten Kreuzes (Offizier vom Dienst) Kontakt aufzunehmen.
- Tausch Visitendienst mit Ordinationsdienst: Sollte Sie bereits einen Visitendienst von 07:00 – 12:00 gebucht haben und möchten diesen mit einem noch freien Ordinationsdienst am gleichen Tag tauschen, ist dies mit dieser Funktionalität möglich.
Dienstzeiten
In Graz bleibt die Ordination des Ärztenotdienstes sowie die Zeiten von Montag bis Freitag von 19:00 bis 07:00 und Samstags, Sonntags und Feiertags von 07:00 bis 07:00 bestehen. Dabei ist in den Zeiten von Montag bis Freitag von 19:00 bis 07:00 grundsätzlich eine dreifache Besetzung, und Sams-, Sonn- und Feiertags von 07:00 bis 19:00 eine fünffache Besetzung und von 19:00 bis 07:00 eine vierfache Besetzung vorgesehen.
Die ärztliche Versorgung erfolgt dabei außerhalb von Graz von Montag bis Sonntag von 18:00 bis 24:00 und zusätzlich samstags, sonntags und feiertags von 07:00 bis 18:00, wobei dieser Block in zwei Teile gegliedert ist (07:00 bis 12:00 und 12:00 bis 18:00). Dabei ist in den Zeiten von 18:00 bis 24:00 grundsätzlich eine einfache Besetzung der Regionen und in den Zeiten von 07:00 bis 18:00 eine doppelte Besetzung der Regionen vorgesehen.
Zur ärztlichen Versorgung der Bevölkerung sind Ordinationen (von allen zur selbstständig Berufsausübung berechtigten hauptberuflichen ÄrztInnen für Allgemeinmedizin mit nach dem Ärztegesetz gemeldeten Berufssitzen in der Steiermark – KassenvertragsärztInnen und WahlärztInnen) an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet.
Ausstattung und Dokumentation
Ausstattungsliste Visitendienst
Die Ärztekammer für Steiermark schlägt folgende Ausstattung der Visitentasche für die visitenärztliche Tätigkeit im Bereitschaftsdienst vor, welche zu Eigenkosten von den ÄrztInnen selbst zu beschaffen ist.
Medikamente und Materialbedarf im Visitendienst:
Einschulungstermine zum Rezeptieren für WahlärztInnen ohne Rezepturbefugnis, Angestellte ÄrztInnen, WohnsitzärztInnen, pensionierte ÄrztInnen und ÄrztInnen aus anderen Bundesländern und Details zur Anmeldung dazu, erfahren Sie unter der Nummer 0316/8035-8050.
Berufsrechtliche Dokumentation:
Formular Todesfeststellung/vorläufige Totenbeschau:
Seitens der Abteilung 8 der Steiermärkischen Landesregierung ist zur Dokumentation der Todesfeststellung bzw. vorläufigen Totenbeschau nachfolgendes Formular zu verwenden, sowie ein Informationsblatt an die Angehörigen auszuhändigen.
FAQ
Der neue Bereitschaftsdienst ist grundsätzlich als Visitendienst konzipiert und wird nach erfolgter Triage durch das Gesundheitstelefon bei Notwendigkeit aktiv. Dabei werden nur akute medizinische Fälle versorgt. Darüber hinaus sind an Sam-, Sonn-, und Feiertagen Bereitschafts-Ordinationen von 08:00 – 11:00 Uhr geöffnet. Die am Wochenende regulär bestehenden Öffnungszeiten der Vertragsordinationen (vertraglich mit der Sozialversicherung vereinbarte Öffnungszeiten) bleiben von der neuen Regelung unberührt. Zudem steht es jedem Vertragspartner frei, bei entsprechender Meldung über die Ärztekammer (die Ärztekammer stellt dafür ein eigenes Onlineportal zur Verfügung), seine Ordination an Sam-, Sonn-, und Feiertagen zu öffnen und wie bisher die geltenden Kassentarife abzurechnen. Das Gesundheitstelefon kann Patienten nur an Ordinationen verweisen, welche die Öffnungszeiten über die ÄK gemeldet haben. Wichtig dabei ist, dass der Bereitschaftsdienst nicht zeitgleich zu dieser Ordinationstätigkeit ausgeübt werden darf.
Die Teilnahme am geregelten Bereitschafts-Ordinationsdienst an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr ist allen zur selbstständig Berufsausübung berechtigten hauptberuflichen ÄrztInnen für Allgemeinmedizin mit nach dem Ärztegesetz gemeldeten Berufssitzen in der Steiermark möglich (Kassen- und Wahlärzten). Für den 3h Ordinationsdienst wird dabei eine Bereitschafts- und Leistungspauschale gewährt: € 126,- für die Bereitschaft und € 574,- für die kurativen Leistungen (in Summe € 700,-). Es dürfen keine Honorarnoten an Patienten ausgestellt und keine Einzelleistungen mit den Krankenversicherungsträgern verrechnet werden, da alle Leistungen mit den Pauschalen umfasst sind.
Die Teilnahme am neuen Bereitschaftsdienst erfolgt mit einer schriftlichen Erklärung. Diesbezüglich müssen Sie die Teilnahmeerklärung für den Bereitschaftsdienst herunterladen sowie ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Adresse retournieren, um am neuen Bereitschaftsmodell teilnehmen zu können. Bitte bedenken Sie, dass zumindest eine einwöchige Bearbeitungszeit (Prüfung der Berufsberechtigung etc.) zwischen dem Einlangen der unterfertigten Teilnahmeerklärung und der Freischaltung im System nötig ist. ÄrztInnen ohne Kassenvertrag oder ohne Rezepturbefugnis, müssen zusätzlich noch eine diesbezügliche Einschulung bei der Gebietskrankenkasse absolvieren. Mit der Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung geht man noch keine Dienstverpflichtung ein, erst mit der aktiven Dienstbuchung ist dieser jedoch verpflichtend zu erbringen.
Die Anmeldung und Auswahl der Dienste erfolgt über einen elektronischen Dienstplan (Webplattform unter dienstplan.gesundheitsversorgung-steiermark.at) – nach dem first come, first serve Prinzip. Dienste können dabei selbständig, entsprechend den vorgegebenen Stundenblöcken, nach eigenem Zeitmanagement bis zu zwei Quartale im Vorhinein gebucht werden. Dabei gibt es weder ein Minimum noch ein Maximum an Dienstbuchungen. Zur selben Zeit ist jedoch immer nur ein Dienst in einer Region buchbar.
Bereitschaftsärzte sind verpflichtet die Todesfeststellung im Rahmen einer Visite durchzuführen. Weiters ist es BereitschaftsärztInnen im Rahmen der Todesfeststellung nunmehr erlaubt den Leichnam vom Sterbeort verbringen zu lassen (vorläufige Totenbeschau). Für die Dokumentation in der Bereitschaftsapp bitte im Auswahlfeld „Todesfeststellung, vorläufige Totenbeschau“ auswählen.