Service

Wirtschaftsaufsicht

Der Gesundheitsfonds Steiermark kontrolliert und begleitet die steirischen Fondskrankenanstalten. Diese Aufgabe ist Teil der Wirtschaftsaufsicht und gewährleistet Transparenz und ressourcenschonendes Arbeiten.

Ziel ist es,

  • einheitliche Daten sicherzustellen (inhaltlich, zeitlich, organisatorisch),
  • ein gezieltes Monitoring durchzuführen
  • und festzulegen, wie detailliert die Datenmeldungen zu erfolgen haben.

Ein explizites Nicht-Ziel ist der Vergleich der Krankenanstalten oder ein Bundesländervergleich und die Übernahme der (innerbetrieblichen) Budgetverantwortung.

Um die Wirtschaftsaufsicht effizient und praxisnahe auszuführen, wurde ab 2020 die „Richtlinie zur Erstellung der Jahresvoranschläge sowie zur Durchführung der Wirtschaftsaufsicht von steirischen Fondskrankenanstalten“ umgesetzt. Diese definiert bestimmte Ertrags- und Aufwandspositionen und mögliche Reglementierungen. Auch sind in der Richtlinie die Vorgaben für einheitliche, praktisch umsetzbare und transparente Jahresvoranschläge festgelegt. Ziel ist es, die Budgets einzuhalten und die Krankenanstalten langfristig zu steuern.

WiA-App für effiziente Kontrolle

Die WiA-App (Webapplikation des Gesundheitsfonds), wird zur gesicherten Datenübermittlung verwendet. Die WiA-App ist unter www.wia-gfstmk.at erreichbar. Die Zugangs- und Berechtigungsverwaltung erfolgt durch das Team der Wirtschaftsaufsicht des Gesundheitsfonds. Mittels Abweichungsanalyse wird ein rasches Handeln sowie eine schnellere Überprüfung der Daten ermöglicht. In der WiA-App werden Abweichung von fünf Prozent automatisch erkannt und sogleich die Fondskrankenanstalten zur Eingabe einer Begründung aufgefordert.

Datenbasis und -erfassung

Der Budgetentwurf (Meldung 1) wird bei NON-KAGes-Häuser bis 01.10 und bei der KAGes bis zum 15.10.übermittelt. Acht Wochen vor Jahresende sind alle Budgetdaten auf Jahresbasis inklusive Jahresvoranschlag, Dienstpostenplan, Formular zur Ermittlung des kostendeckenden Eurowertes je LKF-Punkt und der Pflegegebühren sowie das Formular der geplanten Ersatzanschaffungen (Meldung 02) über die WiA-App zu melden. Zudem muss die dafür vorgesehene Tabelle mit den vereinzelten Positionen der Budgetdaten auf Jahresdaten befüllt werden.

Falls die von die*der Träger*in durch die zuständigen Organe endgültig beschlossenen Budget-Daten auf Jahresbasis von der in Meldung 02 dieser Richtlinie angeführten Budget-Daten abweichen, sind diese binnen vier Wochen ab dem Beschlussdatum zu melden (Meldung 02a). Diese Änderungen müssen gleich wie Meldung 02 auch mit der entsprechenden Tabelleneingabe neu eingespielt werden.

Meldung 03 beinhaltet die Ist-Daten lt. der vorgegebenen Tabelle des 1. Halbjahres auf Hochrechnung des Gesamtjahres, gegebenenfalls Abweichungserklärungen und den Dienstpostenplan. Die KAGes hat neben der Meldung des Konzerns auch die trägerinternen SUCO-Analysen, die die Vorschaurechnung je Landeskrankenhaus bzw. Verbund ersetzen, hochzuladen.

Die vierte und letzte Meldung (Meldung 04) der Ist-Daten des Jahresabschlusses inkl. Um- und Nachbuchungen besteht neben dem gesamten Jahresfinanzbericht/ Geschäftsbericht/ Konzernabschluss aus einer Aufstellung der geleisteten Ersatzanschaffungen, dem Dienstpostenplan sowie dem Formular zum Bereinigten Betriebsabgang. Zudem sind zusätzliche einzelne Positionen aus der vorgegebenen Datenmaske auf Jahresbasis zu befüllen.

Beteiligungsmanagement

Das Beteiligungsmanagement des Gesundheitsfonds Steiermark ist angelehnt an den Vorgaben des Landes, die sicherstellen, dass die grundlegenden Vorgaben und Ziele berücksichtigt sowie die Aufgaben und Verpflichtung, die mit dem Eingehen einer Beteiligung entstehen, geprüft werden. Die Ziele:

  • organisatorischer Überblick über die wesentlichen Eckdaten der Beteiligung
  • Informations- und Berichtswesen
  • Schnittstelle zwischen den beteiligten Personen
  • Operatives Beteiligungscontrolling

Das Beteiligungsmanagement besteht aus gesellschaftsrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und ebenso aus Komponenten des Rechnungswesens. Die wesentlichen Aufgaben hierbei sind folgende:

  • Vergangenheitsdokumentation – vollständige Grundlagensammlung
  • Planungsinstrument
  • Beteiligungscontrolling
  • Prüfung der Zweckerfüllung

Der Gesundheitsfonds Steiermark ist  insgesamt an vier Gesellschaften beteiligt.